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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AHS-Tec Andreas Hermann, Dorfstraße 33, 93080 Pentling

Stand: 18.01.2023

 

Allgemeiner Teil

Besondere Bedingungen

  • Software-Lizenzvereinbarung
  • Software as a Service-Vereinbarung (SaaS)
  • Wartungs- und Servicebedingungen
  • Verkauf von Waren

 

 

  1. Allgemeiner Teil

 

  1. Geltungsbereich
    • Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der AHS-Tec, Inhaber: Andreas Hermann, Dorfstraße 33, 93080 Pentling (nachfolgend „Anbieterin“ genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
    • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren
    • Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie von der Anbieterin ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
    • Die Lieferungen und Leistungen der Anbieterin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
    • Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Anbieterin und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pentling, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    • Soweit für Leistungen auch Besondere Bedingungen gelten, gehen diese bei Abweichung dem Allgemeinen Teil vor.
  2. Leistungsbeschreibungen und -anpassungen
    • Der Leistungs- und Funktionsumfang der Produkte und Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
    • Die Anbieterin ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und
      • diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte der Anbieterin nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die die Anbieterin zu vertreten hat,
      • neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
      • die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,
      • vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden sollen, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder
      • die Anbieterin ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat.
    • Leistungsänderungen nach Ziffer 2.2 werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Leistungsänderung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
    • Die Anbieterin ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Soweit der Austausch oder erstmalige Einsatz eines Subunternehmers, der auch weiterer Auftragsdatenverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist, im Rahmen einer Leistungsänderung gemäß Ziffer 2.2 erfolgt, hat der Kunde das Recht, Einspruch gemäß Artikel 29 Abs. 2 DS-GVO zu erheben. Für diesen Fall behält sich die Anbieterin das Recht zur fristlosen Kündigung des davon betroffenen Vertrages aus wichtigem Grund vor.
    • Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zu der Anbieterin erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
  3. Leistungsabgrenzung, Ausschlüsse, Höhere Gewalt
    • Maßgeblich für die Definition der zu erfüllenden Anforderungen sind die nachfolgenden Bestimmungen. In Abstimmung mit dem Kunden ist die Umsetzung weiterer Anforderungen abzustimmen, wenn sie nicht Bestandteil der Basislösung sein können.
    • Soweit die Anbieterin über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige und unentgeltliche Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Aus der Einstellung erwächst kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. Eine Leistung ist nur dann nicht freiwillig im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie in die Produkt- und Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgenommen wurde.
    • Nicht im Standardleistungsumfang der Anbieterin enthalten sind alle nicht explizit erwähnten Services bzw. Leistungen, wie z. B.:
  • Bereitstellung der vom Kunden eingebrachten Applikations-, Lizenz- und Wartungsverträge
  • Bereitstellung der für Sicherheitsfunktionalitäten benötigten Zertifikate soweit nicht anders vereinbart
  • Entwicklung von Versions-Updates und Bug-Fix der Betriebssysteme und der Applikationen
  • Erweiterungen von Hard- und Software, wenn der Kunden Leistungsanforderungen über die vereinbarte Hardwarekonfiguration hinausstellt, oder wenn sich nach Veränderungen an einer Anwendung (z.B. durch Updates) die Ressourcenanforderungen erheblich ändern
  • Erweiterung von Betreuungsleistungen, die durch vom Kunden geforderte Änderungen oder Erweiterungen verursacht werden
  • Schulungen
  • Befüllen und Pflege von Inhalten.
    • Nachfolgende Einflüsse, deren Ursache außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Anbieterin liegen, sowie die nachfolgenden Zustände, führen zeitlich begrenzt und nur für den zutreffenden Fall zur Aussetzung der beschriebenen Verfügbarkeit und der pauschalen Entgelterstattung sowie zum Haftungsausschluss:
  • Höhere Gewalt einschließlich Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Aussperrung, Katastrophen,
  • Störungen durch Fehler in der Kundenapplikation bzw. zugehöriger Software-komponenten,
  • Störungen durch unsachgemäße Eingriffe des Kunden bzw. eines vom autorisierten Dritten,
  • Ausfälle im Internet und dessen Zugängen, die durch Viren, Würmer o. ä. Angriffe verursacht werden, insbesondere auch die Zeiten, die zur Beseitigung dieser Angriffe notwendig sind,
  • Nichtverfügbarkeiten aufgrund von angekündigten Wartungsarbeiten in den vereinbarten Wartungsfenstern gelten nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit und nicht als Ausfallzeit,
  • Störungen in Einrichtungen der Telekommunikationsversorger, der Energieversorger oder der vom Kunden beigestellten Komponenten, ein nicht abgenommenes System (nicht in den Regelbetrieb überführt).
    • Die Anbieterin hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  1. Preise, Zahlungsbedingungen, Preisanpassungen, Verzug
    • Sämtliche Preise sowie die Höhe der anwendbaren Tages- und Stundensätze ergeben sich aus dem Einzelvertrag und/ oder dem Angebot der Anbieterin. Die Kaufpreise für Liefergegenstände verstehen sich ferner zuzüglich Versandkosten und Transportversicherung sowie ggf. anfallender Zölle, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben, die dem Kunden vor der Bestellung im Rahmen des Angebots mitgeteilt werden. Von der Anbieterin erbrachte Leistungen sind vom Kunden nach Aufwand zu vergüten.
    • Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.
    • Angebotene Zahlweisen sind
      • Zahlung auf Rechnung
      • Zahlung per Paypal

Bei Zahlung mittels einer von PayPal Plus angebotenen Zahlungsart via PayPal oder auf Rechnung via PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Teilnehmer nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full

  • Die Anbieterin ist berechtigt für Teillieferung/Leistungen Teilzahlungen zu verlangen und behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges die Lieferungen von Hard-/Software und/oder die Erbringung von Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB, sowie Ersatz der weiteren, ihr infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen.
  • Sind Dienstreisen erforderlich, werden diese in Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt und diesem zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Außerhalb unserer Geschäftszeiten fallen Zuschläge an:

Montag bis Freitag von 18:00 bis 20:00, = 50 %,

Montag bis Freitag ab 20:00, sowie Samstag und an Sonn- und Feiertagen = 100 %

  • Zur Kostenermittlung gelten die aktuell gemeldeten Nutzer, gelieferte Hardware/Software und sonstige kostenpflichtige Dienste der Anbieterin. Bei Änderung des Leistungsumfangs gilt der aktuelle Kostensatz auch ohne erneute Vertragsunterzeichnung.
  • Die monatlichen Vergütungen gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten, danach kann jeweils jährlich eine Anpassung nach billigem Ermessen durchgeführt werden,
    • wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen im IT-Bereich für Deutschland seit der letzten Preisanpassung um mehr als 5 % erhöht hat, der Umfang der Erhöhung richtet sich dabei nach der Erhöhung des Verbraucherpreisindex oder
    • wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, von der Anbieterin nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen, insbesondere wenn
  • sich die gesetzlichen Lohnnebenkosten erhöhen,
  • neue gesetzliche behördliche oder technische Anforderungen, neue Sicherheitsbestimmungen oder neue Datenschutzerfordernisse zu erhöhten Kosten der Leistungserbringung führen oder
  • soweit Leistungen der Anbieterin Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte der Anbieterin nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die die Anbieterin zu vertreten hat und sich dadurch die Kosten der Leistungserbringung erhöhen.
    • Die Preisanpassung wird dem Kunden durch die Anbieterin zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt. Der Kunde kann die von der Preiserhöhung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
    • Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist die Zahlung für Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug.
    • Erfolgt die Zahlungsabwicklung nicht im Lastschriftverfahren ist die Anbieterin berechtigt, wegen des größeren Verwaltungsaufwandes eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
    • Die Rechnung gilt als vom Kunden anerkannt, wenn dieser nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder in Textform widersprochen und den Rechnungsbetrag beanstandet hat. Auf diese Rechtsfolge wird die Anbieterin den Kunden in den einzelnen Rechnungen hinweisen. Die Anbieterin behält sich vor, sämtliche dem Kunden nicht abgerechneten Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
    • Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Aus denselben Gründen steht ihm auch nur ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern die Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
    • Bei einem Zahlungsverzug des Kunden mit zwei vollen monatlichen Entgelten ist die Anbieterin nach billigem Ermessen und neben ihren sonstigen Rechten berechtigt, ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen bis zum Ausgleich aller in Verzug befindlicher Zahlungen geltend zu machen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Vergütungen zu zahlen. Darüber hinaus ist die Anbieterin im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, Mahngebühren und gegebenenfalls Aufwendungsersatz in angemessener Höhe zu verlangen. 
  1. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
    • Bei Verträgen, die auf Eigentumsübertragung gerichtet sind, bleiben Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der jeweiligen Rechnungen sowie etwaiger Nebenforderungen im Eigentum der Anbieterin.
    • Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterzuveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung der Zahlungs- und Nebenforderungen der Anbieterin an diese ab. Die Anbieterin nimmt diese Abtretung an. Voraussetzung für die Berechtigung ist, dass der Kunde gegenüber der Anbieterin einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigt und Dritte auf die der Anbieterin zustehenden Rechte hinweist. Die Berechtigung erlischt, wenn der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist, seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Die Anbieterin ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen gegenüber die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.
    • Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes oder einer Verzögerung geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von der Anbieterin auf den Kunden über.
  2. Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden
    • Der Kunde muss seine IT-Systeme regelmäßig warten und geeignete Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotentiale bei Verwendung von Produkten der Anbieterin zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware und Firewall zu verwenden. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde zur Erstellung einer Datensicherung vor der Durchführung von Serviceleistungen durch die Anbieterin oder durch von diesen beauftragten Servicepartnern der Hersteller oder der Hersteller selbst. Auch ist der Kunde verantwortlich für die Auswahl von Hard- und/oder Software, die zur gewöhnlichen Nutzung geeignet sind.
    • Der Kunde wird der Anbieterin alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen, ihr Zugang zu der Hard- und/oder Software zu gewährleisten sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Gewährleistungs- oder Serviceleistungen wird der Kunde alle nicht von der Anbieterin eingebauten Komponenten entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen.
    • Der Kunde wird im Rahmen des Regelbetriebs insbesondere wie folgt mitwirken:
  • Benennung eines IT Koordinators als Ansprechpartner für die Anbieterin, der bei einer vom Kunden gemeldeten Fehlfunktion telefonisch für Rückfragen zur Verfügung steht,
  • Bei auftretenden Störungen oder Problemen: rechtzeitige Übermittlung von detaillierten Fehlerbeschreibungen und aktive Mitarbeit bei der Fehlereingrenzung bzw. Fehlerverifikation
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit des Leistungsübergabepunktes im Kunden- und Partnernetzwerk
    • Die Mitwirkungspflichten nach Ziffer 6.3 stellen Hauptleistungspflichten des Vertrages dar und werden vom Kunden unentgeltlich erbracht. Werden Mitwirkungspflichten nicht oder nur teilweise erbracht, kann dies nachträglich sowohl zu terminlichen als auch zu kostenrelevanten Änderungen führen. Bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten von Seiten des Kunden übernimmt die Anbieterin keine Verantwortung für die Verfügbarkeit der Systeme und daraus abgeleitete Forderungen des Kunden bzw. Dritter.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die zur Freigabe vorgelegten Waren und Leistungen sowie Zwischenergebnisse unverzüglich auf Vertragsgemäßheit zu prüfen. Er darf die Freigabeerklärung nicht unbillig verweigern.Mit der Freigabeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Kunden über, sofern es sich nicht um Fehler handelt, die zum Zeitpunkt der Freigabe durch keine der Vertragsparteien vorhersehbar sein konn-ten. Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform.
      • Nach Aufforderung der Anbieterin ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
      • Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar.
  1. Gewährleistung
    • Soweit ein Sachmangel vorliegt, stehen dem Kunden folgende Sachmängelansprüche zu:
      • Bei Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen bestehen keine Ansprüche des Kunden gegen die Anbieterin wegen etwaiger Sachmängel. Für Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden im Zusammenhang mit solchen Leistungen gelten die Haftungsregelungen nach Ziffer 8.
      • Bei Kauf- und Werkverträgen besteht ein Recht auf Nacherfüllung. Hierbei entscheidet die Anbieterin nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung bzw. -erstellung erfolgt. Hierzu ist die Anbieterin zur Untersuchung der Hard- und/oder Software nach ihrer Wahl in ihren oder den Räumlichkeiten des Kunden berechtigt.
      • Bei Kauf- und Werkverträgen besteht darüber hinaus bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung des Recht auf Minderung der Vergütung oder das Recht zum Rücktritt des Kunden.
      • Bei Mietverträgen und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht das Recht auf Minderung einer laufenden Vergütung oder auf Kündigung des Vertrages.
      • Der Kunde hat keine Sachmängelansprüche,
    • bei einer nur unerheblichen Abweichung vom vereinbarten Leistungs- und Funktionsumfang, z. B. bei einer Abweichung von +/- 5 % bei Drucksachen.
    • wenn Hard- und/oder Software für einen Verwendungszweck genutzt wird, der nicht ihrer gewöhnlichen Verwendung entspricht,
    • wenn Serviceleistungen entsprechend den Vorgaben des Kunden erbracht wurden,
    • soweit ein Mangel auf unsachgemäßer Nutzung beruht, bei nicht reproduzierbaren und auch anderweitig durch den Kunden nicht nachweisbaren Fehlern sowie bei Schäden, die durch eine nachträgliche und nicht von der Anbieterin schriftlich oder in Textform freigegebene Veränderung durch den Kunden oder von diesem beauftragte Dritte entstehen oder
    • wenn der Kunde bei Programmen und Datenbanken nicht die aktuelle Version einsetzt und der Mangel hierauf beruht.

 

  • Der Kunde hat der Anbieterin Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -behebung zweckdienlichen Informationen schriftlich oder in Textform mitzuteilen, wobei insbesondere die Arbeitsschritte anzugeben sind, die zum Auftreten des Mangels geführt haben sowie die Auswirkungen und das Erscheinungsbild des Mangels. Bei Kaufverträgen muss die Mitteilung bei offenen Mängeln unverzüglich nach Ablieferung und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich oder in Textform erfolgen.
  • Ist der Kunde Kaufmann, muss er die gelieferte Hard- und/oder Software unverzüglich nach Erhalt auf ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferte Hard- und/oder Software als mangelfrei (vgl. § 377 HGB).
  • Soweit die Anbieterin aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Hard- und/oder Software zustimmt, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle vom Kunden getragen.
  • Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche bei Kaufverträgen innerhalb eines Jahres ab Übergabe, bei Werkverträgen innerhalb eines Jahres ab Abnahme. Die Schadenersatzverkürzung gilt nicht für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln nach den Ziffern 8.1, 8.3 und 8.4.
  • Soweit ein Rechtsmangel vorliegt, stehen dem Kunden folgende Ansprüche zu:
    • Bei Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen bestehen keine Ansprüche des Kunden gegen die Anbieterin wegen etwaiger Rechtsmängel. Für Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden im Zusammenhang mit solchen Leistungen gelten die Haftungsregelungen nach Ziffer 8.
    • Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der Anbieterin bei einem Kauf-, Miet- oder Werkvertrag seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich die Anbieterin schriftlich oder in Textform. Auf Verlangen der Anbieterin wird der Kunde sämtlich Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um den Kunden gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.
    • Werden durch eine Leistung der Anbieterin bei einem Kauf-, Werk- oder Mietvertrag Rechte Dritter verletzt, wird die Anbieterin nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.
    • Im Übrigen gelten bei Rechtsmängeln die Regelungen der Ziffern 7.1.3 und 7.1.4 sowie 7.1.9 entsprechend.
  • Im Übrigen gelten für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln die Regelungen die Haftungsregelungen nach Ziffer 8.
  • Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt die Anbieterin in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
  1. Haftung
    • Die Anbieterin haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässige verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein.
    • Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der Anbieterin auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittschaden, maximal jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von 10 % des Gesamtauftragsvolumens. Dies gilt auch bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
    • Bei Mietverträgen wird die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, ausdrücklich ausgeschlossen.
    • Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, sofern die Anbieterin eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
    • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso wie die Produzentenhaftung unberührt.
    • Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet die Anbieterin nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, oder ausgebliebene Einsparungen.
    • Bei Verlust von Daten haftet die Anbieterin nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn die Anbieterin mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Die eingeschränkte Haftung gilt nicht, soweit die Anbieterin sich gegenüber dem Kunden zur Datensicherung ausdrücklich verpflichtet hat.
    • Es wird keine Haftung für Software-Fehler oder zugesicherte Eigenschaften von Dritten zu einer Softwareanwendung übernommen. Die Anbieterin haftet nicht für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen oder in einer Vermittlungseinrichtung eines Telekommunikationsdienstleisters eingetreten sind.
  2. Vertragslaufzeit und Kündigung
    • Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.
    • Leistungen mit jährlichen Vergütungsintervallen können jeweils zum Jahresende, sonstige Leistungen jeweils zum Ende eines Quartals gekündigt werden.
    • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
    • Die Kündigung ist bei Leistungen mit monatlichen Vergütungsintervallen erstmals zum Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss möglich.
    • Kündigt der Kunde beauftrage Leistungen oder beendet er Projekte oder Beratungsleistungen einseitig, ohne dass die Anbieterin dies zu vertreten hat, ist die Anbieterin berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Vergütungsanspruch entfällt jedoch insbesondere insoweit, als die Anbieterin dadurch Aufwendungen erspart und/oder anderweitig eine Vergütung erlangen kann.
    • Das Recht zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen.
    • Mit Wirksamenwerden einer Kündigung wird der Zugriff auf die entsprechenden Produkte gesperrt.
  3. Beendigung von Leistungsbeziehungen
    • Mit Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistungsbeziehung werden durch den Kunden alle für diese Leistungsbeziehung von der Anbieterin eingesetzten Speichermedien freigegeben. Weiterhin werden die im Prozess der Leistungserbringung eingesetzten bzw. entstandenen anwendungsbezogenen Informationen durch die Anbieterin gelöscht. Systemtechnische Informationen werden entsprechend der gesetzlichen Festlegungen von der Anbieterin vorgehalten.
    • Das Nutzungsrecht an Produkten erlischt durch deren Kündigung. Der Kunde stellt sicher, dass die Produkte nach Erlöschen des Nutzungsrechts nicht mehr genutzt werden können und deinstalliert lokal installierte Produkte.
    • Wenn das Vertragsverhältnis beendet wurde, werden die auf Servern gespeicherte Daten nach Ablauf von 2 Wochen gelöscht. Sofern Daten über die Beendigung hinaus gelagert werden sollen, wird eine gesonderte Vergütung erhoben

 

  1. Verschwiegenheit
    • Die Anbieterin wird die ihr bekanntwerdenden Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich behandeln. Soweit die Anbieterin als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit von Kunden mitwirkt, die einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, wahrt sie in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung gemäß § 203 StGB und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihr von solchen Kunden zugänglich gemacht werden.
    • Die Anbieterin verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne der Ziffer 11.1 Satz 2 zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Beim Einsatz von Dritten gemäß Ziffer 2.4 verpflichtet sich die Anbieterin, diese in Textform über die straf(rechtlichen) Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen erlangen.
    • Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nicht, sofern die Anbieterin aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird die Anbieterin den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.
  2. Datenverarbeitung im Auftrag und Datenschutz
    • Verarbeitet die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung. Liegt keine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung vor, ist die Anbieterin berechtigt, die davon betroffenen Leistungen zu verweigern.
    • Personenbezogene Daten, die nicht Gegenstand einer Auftragsdatenverarbeitung sind, werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen durch die Anbieterin als Verantwortliche verarbeitet. Die Anbieterin ergreift in ihrem Verantwortungsbereich in Bezug auf diese Daten alle nach den geltenden rechtlichen Regelungen erforderlichen Maßnahmen.
    • Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung der Anbieterin.
  3. Schlussbestimmungen
    • Für die Rechtsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    • Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Bad Abbach. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Bad Abbach. Für Nicht-Kaufleute gilt dies nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes. Der Anbieterin bleibt es nachgelassen, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.
    • Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen solche Bestimmungen zu vereinbaren, die so weit wie möglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen haben. Im Falle einer Regelungslücke findet diese Regelung entsprechend Anwendung.

 

  1. Software-Lizenzbedingungen

 

  1. Vertragsgegenstand
    • Vertragsgegenstand ist die Einräumung von Nutzungsrechten und die dauerhafte Überlassung der von der Anbieterin entwickelten Branchenlösungen mit den Bezeichnungen IGC, BatterieMonitor, AutoPDF Printer (nachfolgend: Lizenzgegenstand).
    • Der Lizenzgegenstand weist die im Rahmen des Softwarelizenzvertrages bezeichneten Spezifikationen auf.
  2. Lizenzerwerb

Der Kunde erhält ein auf einem Datenträger verkörpertes Exemplar des Lizenzgegenstandes und / oder einen Downloadlink. Grundsätzlich und soweit nicht anders vereinbart handelt es sich stets um eine Einzellizenz, die zur Benutzung auf einem PC beschränkt ist. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software ist unzulässig und nicht möglich. Der Einsatz der Software auf einem Netzwerk-Server ist nur erlaubt, wenn technisch sichergestellt ist, dass eine zeitgleiche Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Clients ausgeschlossen ist. Die Überlassung des Quellcodes ist von der Anbieterin nicht geschuldet.

  1. Rechte des Kunden
    • Der Kunde darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Kunde eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger (CD Rom, DVD etc.) als Sicherungskopie. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumentation ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der Anbieterin freigegebenen Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden.
    • Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn die Anbieterin die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. Die Anbieterin nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z.B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags, vor.
    • Dem Kunden ist es nicht gestattet, die nach Absatz 14.1 bis 14.5 eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte abzutreten oder Unterlizenzen einzuräumen.
  2. Mängelgewährleistung
    • Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt der Lizenzgegenstand in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen.
  3. Kündigungsrecht
    • Die Anbieterin ist berechtigt, den Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung ihrer Urheberrechte an der Software durch den Kunden fristlos zu kündigen. Mit der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden. Die Software ist herauszugeben und alle vorhandenen Softwarekopien zu löschen.

 

  1. Software-as-a-Service-Bedingungen (SaaS)

 

  1. Vertragsgegenstand
    • Unter SaaS-Dienst im Sinne dieser Bedingungen sind der Betrieb und die Bereitstellung von Standardsoftware der Abieterin (im Folgenden Standard- software) über eine Internetanbindung gemeint, für die der Kunde die entsprechenden Nutzungsrechte erworben hat. Die durch die Standardsoftware erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten sind nicht Bestandteil des SaaS-Dienstes. Die für den Betrieb und die Bereitstellung der Standardsoftware erforderliche IT- Infrastruktur wird von der Anieterin zur Verfügung gestellt.
    • Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des jeweils geschlossenen Vertrags ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Standardsoftware im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs ein. Die Bereitstellung der Standardsoftware erfolgt über eine Internetverbindung. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des von der Anbieterin genutzten Rechenzentrums / Servers zum Internet.
  2. Umgang mit Daten des Kunden
    • Die durch die Standardsoftware erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten (inkl. der Rohdaten) werden auf den Servern der Anbieterin gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von der Anbieterin jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrags, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht der Anbieterin besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Standardsoftware zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten durch die Nutzung der Standardsoftware von entsprechenden Erlaubnistatbeständen gedeckt ist. Die Anbieterin fungiert im Rahmen der Leistungserbringung hinsichtlich personenbezogener Daten als Auftragsdatenverarbeiter. Zur Sicherung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden die Anbieterin und der Kunde eine gesonderten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließen.
  3. Leistungen und Obliegenheiten des Kunden
    • Die Anbieterin stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.
    • Die Anbieterin führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann die Anbieterin die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen.
    • Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die die Anbieterin als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch die Anbieterin zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
    • Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
    • Im Übrigen gelten die Software-Lizenzbedingungen (Unterabschnitt B) entsprechend.
  1. Wartungs- und Servicebedingungen

 

  1. Vertragsgegenstand
    • Wartungsleistungen im Sinne dieser Wartungsbedingungen beinhalten a) die Support Services laut Ziffer 22.2 und b) die Wartung laut Ziffer 22.3, jedoch vorbehaltlich der in Ziffer 22.4 genannten Ausnahmen, welche nicht Bestandteil von Wartungs- und Supportleistungen sind. Das Recht zur Nutzung der Wartungsleistungen durch den Kunden besteht nur an Werktagen von Montag bis Donnerstag zwischen 16:30 und 18:00 Uhr und Freitag zwischen 15:30 und 17:00 Uhr.
    • Der Support bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der bereitgestellten Software. Fehlermeldungen der Standardsoftware müssen in Textform an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gemeldet werden. Lediglich der/die benannte/n Key-User des Kunden sind berechtigt Fehlermeldungen an die Anbieterin zu richten. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass es sich dabei nicht um einen Fehler in der Standardsoftware handelt, ist die Anbieterin berechtigt, dem Kunden die Kosten für den geleisteten Aufwand zu den jeweils gültigen Beratungspreisen der Anbieterin n Rechnung zu stellen.
    • Die Wartung umfasst
      • das Beseitigen aller Fehler in der Standardsoftware nach besten Kräften durch die Anbieterin; der Kunde ist verpflichtet, der Anbieterin jeden Fehler sowie alle diagnostischen, konfigurationsbedingten und anderen relevanten Informationen in Bezug auf den Fehler unverzüglich mitzuteilen, damit die Anbieterin den Fehler isolieren und nachbilden kann;
      • das stetige Aktualisieren und Anpassen der Standardsoftware an den technisch aktuellen Stand.
      • zur stetigen Optimierung und Stabilisierung der Standardsoftware wird die Nutzung im Cloudbetrieb laufend überwacht und analysiert. Die erfassten Informationen werden gem. der DSGVO spätestens nach 24 Monaten gelöscht.
    • Wartungs- und Supportleistungen umfassen nicht
      • Systemkonfigurationen, Hardware und Netzwerke außerhalb des Rechenzentrums, in dem der Zugriff auf die Software durch die Anbieterin erfolgt
      • Anpassungsarbeiten an der Standardsoftware mittels Konfiguration und Programmierung (Customizing)
      • Konfiguration und Erstellung von Reports
      • die Erweiterung der Funktionalität der Standardsoftware auf Wunsch des Kunden oder Anpassung an Dritte
      • Fachberatungen oder Trainings
      • Support vor Ort
      • Konvertieren von Dateien
      • Support für Standardsoftware von anderen Herstellern als der Anbieterin

 

  1. Verkauf von Waren

 

  1. Angebot und Vertragsschluss
    • Die Darstellung der Produkte auf der Homepage der Anbieterin stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Abweichungen und Änderungen gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen sind möglich, insbesondere kann die farbliche Darstellung der Artikel je nach verwendetem Browser und den Display-Einstellungen des Kunden geringfügig variieren; diese Abweichungen sind technisch nicht ganz vermeidbar.
    • Der Kunde kann per E-Mail oder per Kontaktformular oder Telefon eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Die Anbieterin lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber der Anbieterin abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail annehmen.
    • Mit der Auftragsbestätigung übersendet die Anbieterin dem Kunden den Vertragstext sowie diese AGB. Der Vertragstext wird seitens der Anbieterin gespeichert.
  2. Lieferung und Gefahrübergang
    • Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt direkt über die Lieferanten der Anbieterin. Sie behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
    • Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Die Lieferfrist beträgt, sofern in der Artikelbeschreibung nicht abweichend angegeben, 5 Werktage ab Vertragsschluss (bei Vorkasse durch Überweisung: 5 Werktage ab Anweisung der Zahlung durch den Kunden). Im Rahmen der Bestellung des Produktes „BatterieMonitor“ beträgt die Lieferfrist in der Regel 10 bis 14 Werktage, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
    • Die Anbieterin behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn die Anbieterin das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Die Anbieterin hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird die Anbieterin den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.
    • Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
  3. Zahlungs- und Annahmeverzug

 

  • Der Kunde haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei der Anbieterin bereitgestellten oder bereits ausgelieferten Ware.
  • Nimmt der Kunde die ordnungsgemäß ausgelieferte oder bereitgestellte Ware nicht an, kommt er in Annahmeverzug. Im Fall des Annahmeverzugs hat der Kunde die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Versandkosten oder etwaige Verwahr- oder Verwaltungskosten zu erstatten. Die Anbieterin hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten. Sofern der Kunde die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann die Anbieterin vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen.